In der Bundesrepublik Deutschland verlangt § 18 KWG von den Kreditinstituten und Banken, dass sie sich laufend über die wirtschaftlichen Umstände ihrer Kunden auf dem Laufenden halten müssen, indem sie geeignete Kriterien zeitlich aktuell einzusehen haben. § 18 KWG ist eine zentrale Vorgabe für die Krditvergabe und die damit einhergehende Kreditwürdigkeitsprüfung, die nicht nur formal, sondern auch materiell zu gewährleisten ist.
Der BGH verlangt in Umsetzung dieser Vorgaben von Kreditgebern, sich nachhaltig um die Vorlage von Bilanzen oder ergo einen Vermögensstatus mit ergänzenden Angaben zu bemühen und die weitere Darlehensvergabe von einer solchen Vorlage abhängig zu machen, die Finanzierung also zu kündigen, wenn ihnen die Erfüllung ihrer gesetzlichen Bestimmung durch das weitere Geschäftsgebaren ihres Kunden untragbar gemacht wird. Die nicht erfolgte oder gar die nicht zeitnahe Offenlegung durch den Kunden rechtfertigt einen Kündigungsgrund.
Mit dieser verpflichtung werden die Banken u. Kreditinstitute, aber auch deren Gläubiger geschützt.
Die vorliegenden Unterlagen werden alsdann im Rahmen einer Bonitätprüfung (Kreditwürdigkeitsprüfung) bewertet. Das Verfahren und die dabei verwendeten Analyse- und Beurteilungskriterien sind aufsichtsrechtlich sowohl organisatorisch als auch inhaltlich nur grob umschrieben. Die genaue Festlegung und Bewertung einzelner Bonitätskriterien obliegt den Kreditinstituten.
Die MaRisk erwarten von Kreditinstituten die Umsetzung organisatorischer Vorkehrungen, die eine systematische und sachgerechte Bonitätsprüfung gewährleisten sollen. In § 60 Abs. 1 SolvV wird von Kreditgebern - die eigene Ratings erstellen - verlangt, dass alle Methoden, Verfahrensabläufe, Steuerungs- und Überwachungsmethoden und Datenerfassungs- und Datenverarbeitungssysteme die Bonitätseinschätzung (hier „Adressrisiken“ genannt) unterstützen sollen
Klassifizierungen bei der Bonitätsprüfung / Bankauskunft:
Ausgezeichnete Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 0,10 %
Sehr gute Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 0,44 %
Gute Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 0,99 %
Mittlere Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 1,87 %
Angespannte Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 6,94 %
Sehr schwache Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 17,27 %
Massive Zahlungsverzüge: Bonitätsindex 500,
Harte Negativmerkmale: Bonitätsindex 600
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